Für US-Kunden hat der Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) von 2017 die Möglichkeit eingeschränkt, persönliche Verluste abzusetzen. Seit dem 1. Januar 2018 sind die meisten kryptowährungsbezogenen Verluste, die als „Schadensfall“ (Verloren) oder „Diebstahlverluste“ (Gestohlenes Eigentum) eingestuft werden, nicht mehr absetzbar, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Kriterien.
Um mehr über diese Abzüge und andere Krypto-Abschreibungsmöglichkeiten zu erfahren, haben CoinTracker's Steuerexperten einen Leitfaden zu Kryptowährungs-Steuerabschreibungen für U.S.-Kunden erstellt. Wir empfehlen, diesen Leitfaden zuerst zu lesen.
Hinweis zu Verloren- oder Gestohlen-Transaktionen
CoinTracker kategorisiert oder berechnet Verluste für gestohlene, illiquide oder wertlose Kryptowährungen nicht automatisch. Wenn Sie eine Transaktion als Verloren oder Gestohlen kategorisieren, wird Ihr Transaktionsverlauf aktualisiert, aber Ihr zu versteuerndes Einkommen oder steuerliche Auswirkungen werden dadurch nicht angepasst oder berechnet.
Verlorene oder Gestohlene Transaktionen werden auf der Seite Steuern unter Weitere Transaktionen angezeigt. Diese Vermögenswerte bleiben weiterhin Teil Ihrer gemeldeten Bestände und können weiterhin in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbezogen werden. Um zu sehen, wie diese Transaktionen erfasst werden, überprüfen Sie Ihre Steuerformulare. Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine Steuerfachkraft.
Kategorisierung von Verloren oder Gestohlen Kryptowährung
Wenn Sie eine Transaktion in Ihren Aufzeichnungen als Verloren oder Gestohlen kategorisieren müssen, können Sie Folgendes tun:
- Bearbeiten Sie die Kategorie der Transaktion von Senden zu Verloren.
- Fügen Sie eine Sende-Transaktion hinzu und ändern Sie die Kategorie zu Verloren.
So schreiben Sie einen Verlust mit Kryptowährungen ab
Das Abschreiben einer Kryptowährung, die völlig wertlos geworden ist (und nicht nur erheblich an Wert verloren hat), führt zu einem Kapitalverlust in Höhe der Anschaffungskosten der Kryptowährung.
Wenn die Kryptowährung illiquide ist und nicht veräußert werden kann, können Sie dennoch versuchen, einen Abzug für wertlose Vermögenswerte geltend zu machen. Dies ist ein Graubereich im Steuerrecht, daher ist Vorsicht geboten.
Hier sind die Optionen:
- Verkaufen oder Senden Sie den Vermögenswert an eine Drittanbieter-Adresse, um einen vollständigen Kapitalverlust auszulösen. Dies wird automatisch registriert, wenn die Coin aus einer synchronisierten Wallet oder Kryptobörse stammt. (Diese Option funktioniert nur, wenn der Vermögenswert mit null bewertet ist und die Transaktion ordnungsgemäß mit einer Wallet oder Kryptobörse synchronisiert wurde.)
- Wenn die Kryptowährung illiquide ist und nicht veräußert werden kann, erstelle eine "Senden"-Transaktion und bearbeite die Erlöse aus der Transaktion auf 0,00 $. Stelle sicher, dass du diese Maßnahme mit Nachweisen dokumentierst, dass alle Versuche, die Kryptowährung zu veräußern, ausgeschöpft wurden, aber nicht möglich waren.
Ungewöhnliche Überlegungen zu Steuerabschreibungen
Seien Sie vorsichtig mit weniger gängigen Abschreibungen wie nichtbetrieblichen Forderungsausfällen, Verlusten durch Katastrophen, Diebstahlverlusten, Abschreibungen auf wertlose Wertpapiere und Verlusten durch Aufgabe. Diese Abzüge können das Risiko einer Prüfung durch die IRS erhöhen. Selbst wenn sie korrekt eingereicht werden, kann die IRS sie genauer prüfen, da sie von den üblichen Steuererklärungen abweichen. Die potenziellen Kosten einer Prüfung können die Vorteile dieser Abzüge übersteigen.
Haftungsausschluss: CoinTracker wird zu Informationszwecken bereitgestellt und ist nicht als Steuer-, Prüfungs-, Buchhaltungs-, Investitions-, Finanz- oder Rechtsberatung gedacht. Für finanzielle, steuerliche oder rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren eigenen Fachberater. Lesen Sie bitte unseren vollständigen Haftungsausschluss.
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